Wer zum Arzt, zur Dialyse oder ins Krankenhaus muss und nicht selbst fahren kann, stößt schnell auf drei Begriffe: Krankenfahrt, Krankentransport und Rettungsdienst. Sie klingen ähnlich, unterscheiden sich aber deutlich – beim Fahrzeug, bei der Betreuung unterwegs und bei der Frage, wen Sie anrufen. Wir erklären die Unterschiede verständlich und zeigen, worauf Sie achten sollten.
Die drei Arten der Krankenbeförderung im Überblick
Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden nach der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) drei Formen der Beförderung. Entscheidend ist immer, was Sie medizinisch während der Fahrt benötigen.
Planbar
Krankenfahrt
- Für wen?
- Patienten, die sitzen können, aber nicht selbst fahren oder Bus und Bahn nutzen können.
- Fahrzeug
- Taxi oder Mietwagen
- Betreuung
- Keine medizinische Betreuung während der Fahrt
- Buchung
- Direkt beim Fahrdienst – mit ärztlicher Verordnung
Mit Fachpersonal
Krankentransport
- Für wen?
- Patienten, die unterwegs fachlich betreut werden oder die besondere Ausstattung eines KTW brauchen – etwa weil sie liegend befördert werden müssen.
- Fahrzeug
- Krankentransportwagen (KTW)
- Betreuung
- Medizinisch ausgebildetes Personal
- Buchung
- Über die Rettungsleitstelle oder einen zugelassenen Anbieter
Notfall
Rettungsdienst
- Für wen?
- Notfallpatienten, deren Zustand sofortige medizinische Versorgung erfordert.
- Fahrzeug
- Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeug, Rettungshubschrauber
- Betreuung
- Notfallsanitäter, bei Bedarf Notärztin oder Notarzt
- Buchung
- Ausschließlich über den Notruf 112
Krankenfahrt, Krankentransport, Rettungsdienst: Der Vergleich
| Krankenfahrt | Krankentransport | Rettungsdienst | |
|---|---|---|---|
| Typischer Anlass | Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie, Klinikaufnahme und -entlassung, ambulante Operation | Fahrt mit notwendiger Überwachung oder liegend, z. B. nach schwerer Erkrankung | Unfall, Herzinfarkt, Schlaganfall, akute Atemnot |
| Fahrzeug | Taxi oder Mietwagen | Krankentransportwagen (KTW) | RTW, NEF, Rettungshubschrauber |
| Medizinische Betreuung unterwegs | Nein | Ja, durch Fachpersonal | Ja, notfallmedizinisch |
| Planbar? | Ja, gut im Voraus | Meist ja | Nein, sofort |
| Genehmigung der Krankenkasse | Bei stationären Behandlungen nicht nötig; bei ambulanten Fahrten in der Regel ja (mit Ausnahmen) | Bei stationären Behandlungen nicht nötig; bei ambulanten Fahrten ja | Nein |
| Wen rufe ich an? | Ihren Fahrdienst, z. B. uns | Rettungsleitstelle oder zugelassenen Anbieter | Notruf 112 |
Die Krankenfahrt: sitzend, planbar, ohne medizinische Betreuung
Die Krankenfahrt ist die häufigste Form der Krankenbeförderung. Sie kommt infrage, wenn Sie aus medizinischen Gründen weder selbst fahren noch öffentliche Verkehrsmittel nutzen können, unterwegs aber keine fachliche Betreuung brauchen. Umgangssprachlich spricht man oft vom „Taxischein“ – gemeint ist die ärztliche Verordnung für die Fahrt.
Typische Anlässe für eine Krankenfahrt sind:
- regelmäßige Behandlungen wie Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie
- die Aufnahme ins Krankenhaus oder die Entlassung nach Hause
- Fahrten zu einer ambulanten Operation sowie zur Vor- oder Nachbehandlung
- ambulante Termine, wenn die Krankenkasse die Fahrt genehmigt hat
Genau das ist unser Alltag: Als Krankenbeförderung Herrmann bringen wir Patientinnen und Patienten in Parchim und Umgebung zuverlässig zu ihren Terminen und wieder nach Hause – und rechnen genehmigte Fahrten direkt mit der Krankenkasse ab.
Der Krankentransport: wenn unterwegs Fachpersonal nötig ist
Ein Krankentransport wird verordnet, wenn Sie während der Fahrt fachlich betreut werden müssen oder die besondere Ausstattung eines Krankentransportwagens benötigen – zum Beispiel, weil Sie nur liegend befördert werden können oder Ihr Zustand unterwegs überwacht werden muss. Ein KTW ist mit Trage und medizinischer Ausrüstung ausgestattet und mit medizinisch ausgebildetem Personal besetzt.
In Mecklenburg-Vorpommern gehört der sogenannte qualifizierte Krankentransport nach dem Rettungsdienstgesetz zum Rettungsdienst. Anbieter außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes brauchen dafür eine eigene Genehmigung. Für Sie heißt das: Ein Krankentransport ist keine „bessere Krankenfahrt“, sondern eine eigene Leistung für Patienten mit medizinischem Betreuungsbedarf.
Der Rettungsdienst: nur im Notfall
Der Rettungsdienst ist für akute Notfälle da – also immer dann, wenn lebenswichtige Funktionen gefährdet sind oder sofortige medizinische Hilfe nötig ist. Je nach Lage kommen ein Rettungswagen (RTW), ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) oder ein Rettungshubschrauber. Alarmiert wird der Rettungsdienst ausschließlich über die 112.
Wichtig: Planbare Fahrten zur Dialyse oder zur Entlassung aus der Klinik sind kein Fall für den Rettungsdienst. Wer den Notruf für solche Fahrten nutzt, bindet Kapazitäten, die woanders Leben retten.
Wer entscheidet, welche Beförderung Sie bekommen?
Die Entscheidung trifft Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt. Maßgeblich sind laut Krankentransport-Richtlinie allein die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall und das Gebot der Wirtschaftlichkeit – also vor allem Ihr Gesundheitszustand und Ihre Gehfähigkeit. Auf der Verordnung (Formular „Verordnung einer Krankenbeförderung“) wird angekreuzt, ob eine Krankenfahrt, ein Krankentransport oder eine Rettungsfahrt nötig ist.
Bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen muss die Krankenkasse in der Regel vorher zustimmen. Als bereits genehmigt gelten Fahrten unter anderem für Menschen mit Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“, mit Pflegegrad 4 oder 5 oder mit Pflegegrad 3 und dauerhaft eingeschränkter Mobilität. Mehr dazu und zur gesetzlichen Zuzahlung lesen Sie in unserem Beitrag Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Krankenbeförderung?
So kommen Sie zu Ihrer Krankenfahrt – in 4 Schritten
1
Verordnung beim Arzt holen
Lassen Sie sich die Krankenfahrt vor dem Termin ärztlich verordnen.
2
Genehmigung prüfen
Bei ambulanten Fahrten reichen Sie die Verordnung vorab bei Ihrer Krankenkasse ein, sofern keine Ausnahme greift.
3
Fahrt bei uns buchen
Rufen Sie uns an und nennen Sie Termin, Abholort und Ziel – wir planen den Rest.
4
Entspannt ankommen
Wir rechnen genehmigte Fahrten direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie nicht befreit sind.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport?
Bei einer Krankenfahrt werden Sie sitzend im Taxi oder Mietwagen befördert und brauchen unterwegs keine medizinische Betreuung. Ein Krankentransport findet im Krankentransportwagen statt, wenn Sie während der Fahrt von Fachpersonal betreut werden müssen oder liegend befördert werden.
Ist ein „Taxischein“ dasselbe wie eine Krankenfahrt?
Ja, im Alltag ist mit „Taxischein“ meist die ärztliche Verordnung einer Krankenfahrt gemeint. Offiziell heißt das Formular „Verordnung einer Krankenbeförderung“.
Wann rufe ich die 112 und wann die 116 117?
Die 112 ist für lebensbedrohliche Notfälle. Die 116 117 erreicht den ärztlichen Bereitschaftsdienst, wenn Sie außerhalb der Sprechzeiten ärztliche Hilfe brauchen, aber keine Lebensgefahr besteht. Für geplante Fahrten zu Behandlungen ist ein Fahrdienst wie unserer der richtige Ansprechpartner.
Muss ich eine Krankenfahrt selbst bezahlen?
Bei medizinisch notwendigen und – falls erforderlich – genehmigten Fahrten übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Sie zahlen in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Fahrt, sofern Sie nicht befreit sind.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Grundlage sind die Krankentransport-Richtlinie des G-BA und das Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Stand: Oktober 2026.