Eine Krankenbeförderungen ist in vielen Fällen notwendig, um Patienten sicher und bequem zu medizinischen Behandlungen, Untersuchungen oder Reha-Einrichtungen zu bringen. Doch viele Menschen sind unsicher, ob und wann die Krankenkasse die Kosten für diese Beförderungen übernimmt. In diesem Blogbeitrag klären wir, unter welchen Voraussetzungen die Krankenkasse für die Kosten aufkommt und welche Schritte Sie unternehmen müssen, um die Kostenübernahme zu gewährleisten.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Krankenbeförderung, wenn diese medizinisch notwendig ist. Grundsätzlich wird zwischen Krankenfahrten und Krankenbeförderungen unterschieden:
• Krankenfahrten: Darunter versteht man Fahrten zu einem ambulanten Arzttermin oder zu einer Behandlung in einer Klinik, bei denen keine medizinische Betreuung während der Fahrt erforderlich ist. Diese Fahrten können im normalen Auto, im Rollstuhl oder im Tragestuhl durchgeführt werden.
• Krankenbeförderungen: Dies sind Fahrten, bei denen medizinische Betreuung während der Fahrt notwendig ist, z. B. weil der Patient liegend befördert werden muss oder eine ständige Überwachung durch medizinisches Personal erforderlich ist.
Damit die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Krankenbeförderung übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
• Ärztliche Verordnung: Für die Kostenübernahme benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die bescheinigt, dass die Krankenbeförderung medizinisch notwendig ist. Diese Verordnung muss der Krankenkasse vorgelegt werden.
• Schwere der Erkrankung: Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten, wenn der Patient aufgrund der Schwere der Erkrankung nicht in der Lage ist, öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zu nutzen. Dazu gehören insbesondere Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, oder Patienten mit schweren chronischen Erkrankungen wie Dialyse oder Chemotherapie.
• Regelmäßige Behandlungen: Für Serienfahrten zu regelmäßigen Behandlungen wie Dialyse, Strahlentherapie oder Chemotherapie übernimmt die Krankenkasse die Kosten, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
• Stationäre und ambulante Behandlungen: Die Krankenkasse zahlt für Krankenbeförderungen, die in Zusammenhang mit einer stationären Behandlung, einer ambulanten Operation oder einer Rehabilitationsmaßnahme stehen.
Ambulante Fahrten zu Ärzten oder in Kliniken werden von der Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Eine Vorausgenehmigung der Krankenkasse ist erforderlich, wenn es sich um Fahrten zu einer ambulanten Behandlung handelt. Dazu zählen beispielsweise:
• Patienten mit einer Schwerbehinderung (Merkzeichen “aG”, “Bl” oder “H” im Schwerbehindertenausweis)
• Pflegebedürftige Patienten der Pflegestufe 3 (ab 2017: Pflegegrad 4 oder 5) oder vergleichbare schwere Pflegegrade
• Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung oder Behandlung mobil eingeschränkt sind
Die Krankenkasse übernimmt auch die Kosten für ambulante Operationen, wenn diese eine Krankenbeförderung notwendig machen.
Um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu sichern, müssen Sie folgende Schritte beachten:
1. Ärztliche Verordnung einholen: Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für die Krankenbeförderung ausstellen.
2. Genehmigung durch die Krankenkasse: Bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen ist es wichtig, die Genehmigung Ihrer Krankenkasse im Voraus einzuholen. Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationären Aufenthalten oder bei Serienfahrten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse.
3. Zuzahlungsbetrag leisten: Falls keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, müssen Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil für die Fahrt leisten.
Auch wenn die Krankenkasse die Kosten für die Krankenbeförderung übernimmt, ist in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung fällig. Diese beträgt:
• 10 % der Fahrtkosten, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt
• Die Zuzahlung entfällt, wenn der Patient von Zuzahlungen befreit ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Belastungsgrenze für das laufende Kalenderjahr erreicht wurde.
Haben Sie Fragen zur Kostenübernahme oder benötigen Sie eine Fahrt zu einem Arzttermin oder einer ambulanten Behandlung? Kontaktieren Sie uns jetzt, und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!