Abrechnung über die Krankenkasse
Ist Ihre Klinikeinweisung oder Entlassung von der Krankenkasse genehmigt, kümmern wir uns um die Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse. Sie zahlen lediglich den gesetzlichen Zuzahlungsbetrag, falls Sie nicht von den Zuzahlungen befreit sind. Alles, was Sie für die Kostenübernahme benötigen, ist eine ärztliche Verordnung für den Transport.